Die Vier-Jahreszeiten Hochsaison

Haus- und Badeordnung

1. Allgemeines

1.1 Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Cascade Erlebnisbad, einschließlich des Einganges und der Außenanlagen.

1.2 Die Haus- und Badeordnung sowie alle weiteren Ordnungen sind für die Nutzer verbindlich. Für die Einbeziehung in den an der Kasse geschlossenen Vertrag gelten die gesetzlichen Regelungen. 

1.3 Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung haftet der Besucher für den Schaden. Für schuldhafte Verunreinigungen kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.

1.4 Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Jeder Badegast hat sich auf die in einem Badebetrieb typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen.

1.5 Das Rauchen ist in den Räumen des Cascade Freizeitbades nicht, im Freibad nur außerhalb des Umkleide-, Sanitär- und Badebereiches gestattet. Dafür bereitgestellte Aschenbecher sind zu benutzen. Die Liegewiesen sind von Zigarettenresten freizuhalten. Behälter aus Glas oder Porzellan dürfen im Umkleide-, Sanitär-, Bade- und Saunabereich nicht benutzt werden.

1.6 Das Personal des Cascade Freizeitbades übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. Im Falle der Verweisung aus dem Bad wird das Eintrittsgeld nicht erstattet. Dem Nutzer des Bades bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Badbetreiber in diesem Fall keine oder eine wesentlich niedrigere Vergütung zusteht als das vollständige Eintrittsgeld.

1.7 Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

1.8 Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte im Cascade Erlebnisbad zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Badegäste kommt.

1.9 Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Geschäftsführung.

1.10 Die gekennzeichneten und ausgewiesenen Bereiche des Betriebes werden aus Gründen der Sicherheit videoüberwacht. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere der § 4 BDSG, werden eingehalten. Gespeicherte Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.

1.11 Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken sind nur nach Genehmigung der Geschäftsführung erlaubt.

2. Öffnungszeiten und Zutritt

2.1 Die Öffnungszeiten und der Einlassschluss werden öffentlich bekannt gegeben. Im Freibad kann die Öffnungszeit witterungsbedingt verlängert oder verkürzt werden. Ansprüche gegen das Cascade Erlebnisbad können daraus nicht abgeleitet werden. Eingangsschluss ist 45 Minuten vor Betriebsende. Die Badezone ist 15 Minuten vor Betriebsschluss zu verlassen.

2.2 Die Geschäftsführung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon, z.B. durch Schul- oder Vereinsschwimmen, Kursangebote oder Veranstaltungen, einschränken, ohne dass daraus ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht. Dies gilt auch bei Einschränkung einzelner Betriebsteile oder bei Schließung des Bades im laufenden Betrieb.

2.3  Der Besuch des Cascade Erlebnisbades steht grundsätzlich jeder Person frei; für bestimmte Fälle können Einschränkungen geregelt werden. Der Zutritt ist nicht gestattet:

  • a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen
  • b) Personen, die Tiere mit sich führen
  • c) Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifel kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden
  • d) Personen, die das Bad zu gewerblichen oder sonsitgen nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen.

2.4  Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können, ist die Benutzung des Cascade Erlebnisbad nur zusammen mit einer Begleitperson gestattet.

2.5  Für Kinder unter 10 Jahren ist die Begleitung einer geeigneten Begleitperson (Erwachsene Person) erforderlich.

 

 

2.6 Jeder Badegast muss im Besitz eines gültigen Eintrittsausweises für die entsprechende Leistung sein. Mit Betreten des Nutzungsbereiches ist eine Weitergabe der Eintrittskarte nicht zulässig. Die jeweils gültige Entgeltordnung ist Bestandteil dieser Haus- und Badeordnung.

2.7  Gelöste Eintrittsausweise werden nicht zurückgenommen, Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückgezahlt. Für verlorene Eintritts- oder Wertkarten wird kein Ersatz geleistet.

2.8 Der Badegast muss Eintrittskarten sowie folgende vom Badbetreiber überlassene Gegenstände
          a) Garderobenschrank- oder Wertfachschlüssel
          b) Safeschlüssel

so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper, z.B. Armband zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast. 

2.9 Die an der Kasse erhaltene Eintrittskarte ist bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren.

2.10 Bei Kauf einer Cascade Geldwertkarte sind Sie mit der Speicherung, der dafür benötigten Daten einverstanden. Diese werde nicht an Dritte weitergegeben.

 

3. Haftung

3.1 Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Nutzer. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche  Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Nutzers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Nutzer aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

3.2 Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtungen, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen, im Eintrittspreis beinhalteten Veranstaltungen. Die Haftungsbeschränkung nach Abs. 1 Satz 1 und 2 gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeugen.  

3.3 Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.

3.4 Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte. 

3.5 Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder einem Wertfach begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Nutzers, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel sorgfältig aufzubewahren.

3.6 Bei schuldhaftem Verlust der gemäß 2.8 vom Badbetreiber überlassenen Gegenstände werden folgende Pauschalbeträge in Rechnung gestellt:
a) Garderoben-, Wertfach- oder Safeschlüssel: 10 Euro
b) Eintrittskarte: 10 Euro

Dem Nutzer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger ist als der Pauschalbetrag. Der Verlierer erhält diesen Betrag zurück, falls der Schlüssel am jeweiligen Tag wieder gefunden wird. Für Wertsachen und Bargeld haftet das Cascade Erlebnisbad nicht.

3.7 Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für einfache  Fahrlässigkeit bestehe eine Haftung nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Schadenersatzhaftung für Schäden aller Art ausgeschlossen. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Cascade Freizeitbades abgestellten Fahrzeuge.

4. Benutzung des Cascade Erlebnisbad

4.1 Wird die eingelöste Badezeit überschritten, so ist diese Zeit nachzuzahlen. Der nachzuzahlende Betrag ist kein Pauschalbetrag, sondern errechnet sich aus der Überschreitungszeit (Minuten). Wird eine Wertkarte verloren, so hat der Besitzer dies dem Cascade Erlebnisbad mitzuteilen. Diese Wertkarte wird gesperrt und der Restbetrag auf die folgende Wertkarte übertragen. Versäumt der Besitzer die Verlustmeldung, übernimmt das Cascade Erlebnisbad keine Haftung.

4.2 Garderobenschränke und/oder Wertfächer stehen dem Nutzer nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und ggf. geräumt. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt.

4.3 Vor der Benutzung der Becken muss eine gründliche Körperreinigung vorgenommen werden. Rasieren, Nägel schneiden, Hornhaut entfernen, Haare färben u. ä. sind nicht erlaubt.

4.4 Barfußbereiche (Barfußgänge, Duschräume und Schwimmhalle) dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.

4.5 Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in Badebekleidung gestattet.

4.6 Der Aufenthalt im Saunabereich ist nicht in Badekleidung gestattet, die Saunawelt ist ausschließlich Nacktbereich.

4.7 Die von uns angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf andere Badegäste.

4.8 Die Benutzung der Sprunganlage ist nur nach der Freigabe durch das Aufsichtspersonal gestattet. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass

  • a) der Sprungbereich frei ist
  • b) nur eine Person das Sprungbrett betritt.

Ob eine Anlage zum Springen freigegeben wird, entscheidet das zuständige Aufsichtspersonal. Das Unterschwimmen des Springbereiches bei Freigabe der Sprunganlage ist untersagt. Rutschen dürfen nur entsprechend der aushängenden Beschilderung benutzt werden. Der Sicherheitsabstand muss eingehalten werden. Der Landebereich muss sofort verlassen werden.

4.9 Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder -werfen anderer Personen in das Becken sind untersagt.

4.10 Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z.B. Schwimmflossen, Tauchautomaten, Schnorchelgeräten) und Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr. (Schwimmbrillen aus Glas sind nicht erlaubt)

4.11 Ballspiele dürfen nur in den dafür vorgesehen Bereichen ausgeübt werden.

4.12 Das Reservieren von Stühlen und Liegen ist nicht gestattet.

4.13 Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht und nur in den ausgewiesenen Bereichen verzehrt werden.

5. Besondere Einrichtungen

Für sonstige Einrichtungen der Bäder (z.B. Cascade Saunawelt, Solarien u.ä.) können besondere Benutzungsanordnungen erlassen werden.

6. Ausnahmen

Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.